TECHNIK FÜR EUER EVENT
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Impressum:

Eventvermietung Hatten GbR
eventvermietung.hatten@gmail.com

Borchersweg 116a
26209 Hatten

Vertreten durch:
Tobias Fischer
Marcel Gabbert
Benjamin Lehmann

Steuernummer: 64/234/15009



AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen Eventvermietung Hatten GbR

§1 Vertragspartner / Entgelt
Vertragspartner (im Folgenden „Mieter“ genannt) der Eventvermietung
Hatten GbR (im Folgenden „Vermieter“ genannt) können nur Personen ab
dem 16. Lebensjahr unter Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw.
eines gültigen Reisepasses werden.
Der Verleih von Mietobjekten an Personen unter 16 Jahren ist nur in
Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson möglich. Diese wird dann
Vertragspartner des Vermieters.
Der Vermieter ist berechtigt vor Übergabe des Mietobjektes vom Mieter eine
Kaution und einen Mietpreis pro Kalendertag oder pro Einsatz und pro
Mietsache zu verlangen.
Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache mit uns
möglich.


§2 Rücktritt
Nach Auftragserteilung besteht ein Rücktrittsrecht ausschließlich bei
persönlicher, schriftlicher oder telefonischer Rücksprache mit dem Vermieter.
Bei Wahrnehmung des Rücktrittsrechts ist der Mieter verpflichtet dem
Vermieter eine Aufwandsentschädigung zu erstatten, wenn der Rücktritt
innerhalb der folgenden Zeiträume erfolgt:
Rücktritt bis 21 Tage vor dem Mietzeitraum: kostenfrei
Rücktritt 20 Tage bis 14 Tage vor dem Mietzeitraum: 30% des Gesamtpreises,
inkl. zusätzlicher Anfahrten
Rücktritt 13 Tage bis 5 Tage vor dem Mietzeitraum: 50% des Gesamtpreises,
inkl. Zusätzlicher Anfahrten
Rücktritt innerhalb 4 Tagen vor dem Mietzeitraum sowie bei Nichterscheinen
oder Verweigerung der Annahme: 100% des Gesamtpreises, inkl. zusätzlicher
Anfahrten.


§3 Eigentum / Übergabe der Mietsache
Das Mietobjekt ist Eigentum von Eventvermietung Hatten GbR. Die
Mietsache geht als Besitz auf den Mieter mit Unterschrift des
Übergabeprotokolls für die Dauer des vereinbarten Mietzeitraums über.


§4 Rückgabe
Die Rückgabe hat entsprechend des vereinbarten Termins zu erfolgen. Bei
früherer Rückgabe erfolgt keine Erstattung. Bei späterer Rückgabe erfolgt
eine der Verzögerung entsprechende Berechnung des
Verzögerungszeitraums. Im Fall von fest vereinbarten Terminen und Uhrzeiten
berechnen wir 30,-€ je angefangene halbe Stunde. Sollte durch die
Verzögerung der Rückgabe ein Ausfall von weiteren Vermietungen entstehen,
so trägt der Mieter den gesamten Ausfall inkl. aller Nebenkosten. Sofern am
Mietobjekt möglich: behält sich der Vermieter (ausschließlich in diesem Fall)
das Recht vor, das Mietobjekt mittels GPS-Ortung / GPS-Tracker zu
lokalisieren und zu verfolgen, um sein Eigentum zurückzuerlangen.
Befindet sich der Bollerwagen bei Rückgabe in einem außerordentlich
verschmutzten Zustand behält sich der Vermieter das Recht vor 30€
Reinigungsgebühren zu erheben.


§5 Haftung
Der Mieter haftet für die ihm überlassenen Mietgegenstände nach den
Grundsätzen des BGB. Schäden, die über den normalen Verschleiß
hinausgehen, sowie der Verlust der Mietsache gehen zu Lasten des Mieters.
Der Verlust des gesamten Mietobjekts oder einzelner Teile sowie
Beschädigungen oder Schadensfälle sind uns bei Rückgabe sofort
anzuzeigen. Hinweis zum Wert der Mietobjekte kann bis zu 4500€ betragen.
Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie
Sachverständigenkosten, Wertminderungs- oder Mietausfallkosten.
Haftung des Vermieters: Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten,
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Der Vermieter haftet zudem nicht für Verspätungen, die er nicht zu vertreten
hat. (Stau, Straßensperrung, Unfall, höhere Gewalt).


§6 Pflichten des Mieters
Der Mieter überzeugt sich bei Übergabe von der Betriebssicherheit des
Mietobjekts und teilt eventuelle Mängel bei Übergabe mit. Etwaige
Beanstandungen sind schriftlich im Übergabeprotokoll / Mietvertrag zu
vermerken. Das Mietobjekt darf nicht zu rechtswidrigen Zwecken verwendet
werden.
Bei Bollerwagen-Vermietungen: Der Mieter hat das Mietobjekt sorgsam und
im Rahmen der bei derartigen Fahrzeugen üblichen Nutzung zu behandeln
und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen
Regeln zu beachten, um Schäden zu vermeiden. Das Mietobjekt ist
ordnungsgemäß zu verschließen bzw. – soweit dieses aus fahrzeugbedingten
Gründen ausscheidet – sonst sicher zu verwahren. Der Mieter darf den
Bollerwagen nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen
Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung (StVO) benutzen. Er
darf ihn zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch
benutzen.



Stand November 2021
Eventvermietung Hatten, Inhaber: Tobias Fischer, Marcel Gabbert und Benjamin Lehmann,
Borchersweg 116a, 26209 Hatten
Eventvermietung.Hatten@gmail.com



 
 
 
 
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